Zuchtrichtlinien des Franconia Cat Club e.V
Die Zuchtrichtlinien spiegeln die fundamentalen Werte und Einstellungen des Vereins wieder, sie basieren auf der zur Zeit gültigen Fassung des deutschen Tierschutzgesetzes.
Die Katzenzucht sollte ein Hobby sein, der Verbesserung des jeweiligen Rassestandards dienen und nicht den Zweck der Geldgewinnung verfolgen. Massenzucht mit kommerzieller Zielsetzung, ist untersagt.Jedes Mitglied ist verpflichtet, die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes in seiner jeweils gültigen Fassung einzuhalten.
1. Katzenhaltung - Zucht - Impfschutz
1a) Käfighaltung ist untersagt, Räume unter 5 qm Fläche werden als Käfig betrachtet.
1b) Es ist untersagt, Katzen über einen längeren Zeitraum hinweg zu isolieren, dies schließt die Isolation von anderen Tieren, als auch Menschen, ein.Ist aus medizinischen Gründen eine Isolierung vom Tierarzt angeraten bzw. erforderlich, so ist diese Maßnahme für eine Übergangszeit erlaubt.
1c) Die Räumlichkeiten sollen katzengerecht, sauber, zugluftfrei und beheizbar, Katzentoiletten, Kratzmöglichkeiten und Liegeplätze müssen ausreichend vorhanden sein.1d) Es ist nicht erlaubt Katzen in einem Raum ohne Fenster zu halten, da Frischluft und Tageslicht für das Immunsystem sowie die seelische und körperlichen Gesundheit, der Katze wichtig sind.1e) Für alle Katzen des Züchters, muss jederzeit Futter und frisches Wasser, in sauberen Näpfen, zu Verfügungstehen.1f) Räume in denen Katzen leben, sind so sauber und hygienisch wie möglich zu halten, sie müssen frei von Gegenständen sein, welche für die Katze eine konkrete Gefahr darstellt. ( Scherben, Gifte, Mausefallen ).1g) Katzentoiletten sollten mindesten 1x täglich gereinigt werden.Es wird empfohlen die Katzentoiletten in regelmäßigen Abständen zu desinfizieren.1h) Wird in einem Zwinger eine Ansteckende Krankheit festgestellt, ( Katzenseuche, Leukose, Katzenaids, Mikrosporie u.s.w.) so ist dies der Geschäftsstelle des FCC e.V. sofort mitzuteilen. In diesem Fall, wird eine vollständige Zwingersperre ausgesprochen, diese gilt so lange , bis durch ein tierärztliches Attest belegt wird, dass der gesamte Tierbestand, frei von ansteckenden Krankheiten ist. Während der Zwingersperre, ist jeder Kontakt mit anderen Tieren und Tierhaltern zu vermeiden. Keine Katze aus diesem Zwinger, darf ausgestellt oder verkauft werden. Alle Verpaarungen sind in dieser Zeit nicht erlaubt.1i) Sollte dem Verein wiederholt Beschwerden über ein Mitglied vorgelegt werden, aus denen hervorgeht, dass die Haltung der Katzen nicht artgerecht ist und/ oder der Gesundheitszustand zu berechtigter Klage Anlass gibt, behält sich der Vorstand vor, geeignete Maßnahmen zu treffen. In solch einem Fall wird der Verein eine Zwingerbesichtigung durch einen Beauftragten durchführen lassen.1j) Zuchttiere müssen generell frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten sein. Der Züchter hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Katzen eine ausreichende Grund-Immunisierung erhalten. Beratender Gesprächspartner für den Züchter ist der Tierarzt.1k) Es wird empfohlen alle medizinischen Vorsorgemaßnahmen durchführen zu lassen, so wie FiV und FeLV regelmäßig zu testen.2. Zuchtbestimmungen - Zwingername
2a) Züchter ist wer eine in seinem Eigentum befindliche Katze decken lässt oder Besitzer einer Mutterkatze am Tag der Geburt des Wurfes ist.
2b) Jedes Züchtermitglied des FCC e.V. ist verpflichtet, einen Zwingernamen zu führen. Bei einer Erst- oder Neubeantragung sind mehrere Namen zur Auswahl anzugeben. Die Eintragung erfolgt durch den FCC e.V.
2c) Jeder Züchter hat nur Anspruch auf einen Zwingernamen, für eine Rasse, die Beantragung eines weiteren Zwingernamens in einem anderen Rassekatzenverein ist verboten.
2d) Zwingernamen aus anderen Vereinen können beim Eintritt in den FCC übernommen werden.
2e) Alle Jungtiere die im Zwinger eines Züchters geboren werden, erhalten zu ihrem Vornamen den eingetragen Zwingernamen. Dieser kann dem Vornamen voran oder nachgestellt werden. Eine einmal gewählte Schreibweise ist beizubehalten.
2f) Vor- und Zwingername samt allen Satzzeichen und Leerzeichen dürfen 30 Zeichen nicht überschreiten.
2g) Ohne Zwingername darf nicht gezüchtet werden.
2h) Ein Züchter im FCC e.V. ist nur und ausschließlich dem Zuchtbuch des FCC e.V. oder der TICA verpflichtet, da der FCC e.V. ein der TICA angeschlossener Verein ist.2i) Zur Zucht dürfen nur Tiere genommen werden, die in den Zuchtbüchern des FCC e.V. oder eines von ihm anerkannten Verein geführt werden und einen entsprechenden Stammbaum vorweisen können.2j) Eintragungskarten werden nicht als Stammbäume anerkannt.2k) Ziel des FCC e.V. ist es, eine Zucht mit nur reinrassigen Katzen eindeutiger Herkunft zuzulassen, deshalb erkennen wir keine Rassebestimmung an, sowie Stammbäume welche auf Grund von Rassebestimmungen erstellt wurden.2l) Eine genetisch bedingte Taubheit muss bei weißen Zuchtkatzen durch einen audiometrischen Test vor dem Zuchteinsatz ausgeschlossen sein. Die Katzen müssen vor Beendigung des Audiometrischen Tests mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, diese Mikrochipnummer muss in der Audiomedrie- Bescheinigung vermerkt werden. Erst nach Erhalt des negativen Befundes erteilt das Zuchtbuchamt die Zuchtgenehmigung. Weiße Zuchtkitten dürfen nur mit audiometrischem Test veräußert werden!
3. Verpaarung3a) Alle Zuchtkatzen, müssen gesund, parasitenfrei und mindesten gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche geimpft und frei von ansteckenden Krankheiten sein.3b) Bei Fremddeckungen sind die gültigen Impfungen und Tests auf Verlangen nachzuweisen.3c) Jede Katze darf immer nur mit einem Kater zur selben Zeit verpaart werden. Bei der Verpaarung muss der Katerbesitzer gewährleisten, dass die zur Deckung vorgesehene Kätzin, ausschließlich von einem Kater gedeckt wird. Um eine weitere Deckung mit einem anderen Kater zu verhindern, ist es notwendig die Kätzin nach erfolgten Deckakt, bis nach Abklingen der Rolligkeit von allen anderen Katern fernzuhalten. Zwischen den Deckackten des Katers müssen mindestens 14 Tage liegen.3d) Eine Kätzin darf frühestens im Alter von 10 Monaten eingedeckt werden. In Ausnahmefällen kann aus medizinischen Gründen z.B. Dauerrolligkeit, eine frühere Deckung erfolgen, sofern diese von einem Tierarzt befürwortet und ein tierärztliches Attest beigefügt wird.3e) Jede Kätzin darf innerhalb von 2 Jahren 3 Würfe zur Welt bringen, wobei zwischen 2 Wurfterminen mindestens 6 Monate liegen müssen. Ausnahme davon ist eine Fehlgeburt oder ein Einer-Wurf. Im Falle der Fehlgeburt kann eineWiederbelegung einen Monat, bei einem Einer-Wurf 3 Monate nach dem vorangegangenen Wurf erfolgen.3f) Für jede weiße Zuchtkatze/ Zuchtkater muss der audiometrische Test, welcher die Taubheit ausschließt als Nachweis der Wurfmeldung beizufügen werden.4. Ahnentafel - Eintragungskarten4a) Es müssen alle in einem Zwinger geborenen Jungtiere dem zuständigen Zuchtbuchamt des FCC e.V. gemeldet werden.4b) Dem Zuchtbuchamt sind die Wurfmeldungen innerhalb von 10 Wochen, nach der Geburt, mit allen erforderlichen Unterlagen zu melden.Folgende Unterlagen sind stets einzureichen.
- Deckbescheinigung des Katers .
- Kopien der Original-Stammbäume der Elterntiere.
- haben die Eltern einen Titel der noch nicht im Stammbaum eingetragen wurde, so ist auch dieser in Kopie beizufügen
4c) Alle Jungtiere erhalten einen 4 Generationen-Stammbaum, dessen Vorfahren in den Zuchtbüchern des FCC e.V. oder eines anerkannten Vereins eingetragen sind, soweit es die Zuchtrichtlinien nicht anders vorsehen. Mit der Ahnentafel liefert der Verein jeweils einen Transponder/Chip, dessen Nummer im Stammbaum vermerkt ist.4e) Werden Tiere in das Ausland verkauft, so kann über das Zuchtbuchamt eine Transferbescheinigung beantragt werden.4f) Eintragungskarten werden erstellt, wenn der Stammbaum der Eltern eines nicht anerkannten Vereins entstammt, unklare oder fehlende Vorfahren in den Ahnen sind, verschiedene Rassen verpaart wurden.4g) Auf Wunsch des Züchters, können Stammbäume mit dem Quereindruck „ Zuchtsperre" ausgestellt werden.4h) Fälschungen von Stammbäumen werden als Urkundenfälschung strafrechtlich verfolgt. Eine Fälschung liegt dann vor, wenn ein Stammbaum dem Original, dessen Kopie beim Zuchtbuchamt vorliegt, nicht mehr entspricht.
5. Deckkaterverzeichnis5a) Zuchtkater können im offiziellen Deckkaterverzeichnis nur geführt werden, wenn diese mindestens einen lebenden gesunden Wurf gezeugt haben.5b) Alle Rassespezifischen Vorsorgeuntersuchungen wie zum Beispiel HCM / PKD / SMA / PCR u.s.w. sollten im Test und im Schall, im Interesse des Tieres und der Nachzucht vorgenommen werden.6. Zuchtbeschränkungen - Zuchtverbote6a) Alle im Tierschutz beschriebenen Qualzuchten sind verboten.6b) Die Verpaarung von zwei weißen Verpaarungspartnern ist verboten.6c) Alle weißen Kitten, erhalten einen Stammbaum mit Zuchtsperre, nach Erhalt eines Hörfähigkeitsnachweises/ Audiometrietest durch einen Tierarzt kann diese aufgehoben werden. Dass Ergebniss wird in den Stammbäumen vermerkt.Taube Tiere erhalten den Vermerk „ Zuchtsperre „ im Stammbaum.6c*) Blaue Augen bei Maine Coons sind nur bei weißen Katzen erlaubt!6d) Die Verpaarung von Partnern in deren Ahnenreihen nur 9 oder weniger verschiedene Ahnen in den ersten drei aufeinander folgenden Generationen auftreten, ist vor der Deckung beim Zuchtbuchamt des FCC e.V. mit genauen Angabendes Zuchtzieles zu beantragen.6e) Die Zucht mit Vollgeschwistern ist verboten. Nachkommen aus solchen Verpaarungen sind für die Weiterzucht gesperrt. Ausnahmen und Zuchtziele sind vom Vorstand genehmigungspflichtig.6f) Das Entfernen der Krallen, coupieren von Schwanz oder Ohren, u.s.w. ist verboten.
7. Mit folgenden Katzen ist die Zucht nicht zugelassen
- Einhodige Kater (Kryptorchide)
- Katzen mit Deformation des Knochenbaus, z.B. Flat Chested Kitten Syndrom, Flat Chest Syndrom oder sonstige Pectus- Fehlbildungen.
- Taube Katzen
- Katzen mit PKD, ( Polycystic Kidney Disease)
- Katzen mit Lichtunverträglichkeit ( Photophobie )
- Katzen mit dominant vererbbaren Krankheiten z.B. HCM, SMA, PRA u.s.w.
- In Ergänzung gelten alle, hier nicht aufgeführte und im Gutachten zur Auslegung von § 11 b des Tierschutzgesetzes aufgeführten Merkmale.
8. Folgende Katzen sollten von der Zucht ausgeschlossen werden
- Katzen mit Schwanzanomalien, die nicht im Standard festgelegt sind.
- Katzen mit Gebissfehlern
- Katzen mit Rolllid
- Katzen mit klinischer HD
- Katzen mit nicht sichtbaren Tasthaaren
- Katzen mit Strabismus ( Schielen)
- Katzen mit Nystagmus ( Augenzittern )
- Katzen mit Nabelbruch
- Katzen mit GSD IV ( Gycogen Storage Disease IV / Norwegische Waldkatzen )
- Katzen mit GD1+GD2 ( Ganliosydose Typ 1+2 / Korat- Siam- Burma- Katzen
- Katzen mit PK ( Pyruvat- Kinase- Defizienz / Somali – Abessinier
9. Ohne Genehmigung dürfen folgende Rassen verpaart werden
- Siam / OKH / Balinesen / OLH
- BKH / BLH
- Perser / Exotic Shorthair / Colourpoint
- Somali / Abessinier
- Sibirische Katze / Neva Maquerade Die Zuordnung der Kitten zu einer Rasse, ergibt sich aus der Haarlänge und den Abzeichen.
10 .BesonderheitenMaine Coon Foundationtiere (F1), werden nur mit einer Registriernummer der ACA ( The American Cat Association Inc.) USA in unser Zuchtbuch aufgenommen. Für Nachkommen dieser Katzen werden durch den FCC e.V. Registrierungen vorgenommen und Stammbäume erstellt. Katzen welche die genannten Bedingungen nicht erfüllen, gelten als halblanghaar Hauskatze und haben keinen Anspruch auf Registrierung.Der FCC e.V. erkennt keine Rassebestimmung und Ahnentafel an, welche auf Grund von Rassebestimmung erstellt wurde. Der FCC e.V. behält sich vor Abstammungsnachweise nicht anzuerkennen und Registrierungen abzulehnen.11. Abgabe von Tieren11a) Jedes abzugebende Tier muss gesund und parasitenfrei sein.11b) Bei Abgabe eines Tieres, müssen dem neuen Eigentümer, der Original-Stammbaum bzw. die Original-Eintragungskarten sowie der gültige Impfausweis ausgehändigt werden, sobald die vereinbarten Abgabekosten/ Abmachungen komplett ausgeglichen wurden.11c) Das Veräußern von Katzen an Zoohandlungen, Warenhäuser, Tierhändler, Pelztierfarmen oder Versuchslaboren ist verboten. Eine Vermittlung über eine Zoohandlung ist gestattet, wenn das betreffende Tier bis zum Verkauf beim Züchter bleibt.11d) Der Verkauf oder Abgabe von erwachsenen Katzen oder Jungtieren, muss mit einem Kaufvertrag / Schutzvertrag, bescheinigt werden.Der Kaufvertrag/ Schutzvertrag muss mindestens folgende Punkte enthalten :
- Name und Anschrift des Verkäufers
- Name und Anschrift des Käufers
- Name, Rasse, Farbe, Geschlecht, Geburtsdatum
- Chipnummer der Katze, welche im Stammbaum hinterlegt ist
- Kaufpreis / Schutzgebühr
- sonstige Vereinbarungen
11e) Zum Schutze des Tieres, erwartet der FCC e.V., das Zuchtkatzen/ Zuchtkater, die aus der Zucht genommen werden, nur kastriert weitervermittelt werden.11f) Jungtiere dürfen frühestens nach Vollendung der 12. Lebenswoche und mit abgeschlossener Grundimmunisierung gegen Katzenschnupfen und Katzenseuche, abgegeben werden.
12. VerstößeBei Verstößen gegen die Zuchtrichtlinien, wird eine Abmahnung ausgesprochen. Mehrfache Abmahnungen ( 3) ziehen einen Verbandsausschluss nach sich.